ERBRECHT

Erbrecht und Verlassenschaften

Das Erbrecht regelt die Durchsetzung des letzten Willens im Falle des Ablebens. Was das Aufsetzen eines Testaments betrifft, so herrscht im Allgemeinen Unklarheit darüber, welche formalen und inhaltlichen Richtlinien es zu berücksichtigen gilt. Für ein rechtlich korrektes Testament empfiehlt es sich allerdings aus einem weiteren Grund, einen juristisch bewanderten und erfahrenen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Der letzte Wille - das sollten Sie wissen

Für eine Berechnung der rechtlich korrekten Aufteilung auf die Pflichtteilsberechtigen für Testamente und Erbverträge empfehlen wir eine Eintragung ins Testamentsregister. Dieses Register stellt sicher, dass der letzte Wille durchgesetzt und befolgt wird.


Verlassenschaften

Als Erbenmachthaber bearbeiten wir die gesamte Verlassenschaft von der Todesfallaufnahme beim Gerichtskommissär bis zur anteilsmäßigen Auszahlung des Erbes. Die Eintragung ins Grundbuch bei Liegenschaftsübertragungen zählt ebenso wie die Unterstützung der Hinterbliebenen bei bürokratischen Aufgaben zu unseren Leistungen.



Unsere Services im Überblick

Testament

Erbvertrag

Pflichtteilsverzicht

Abwicklung von Verlassenschaften

Liegenschaftsübertragungen

Mag. Christoph Kaltenhauser - Ihr Ansprechpartner für Erbrecht und Verlassenschaften in Mittersill, Salzburg