ERBRECHT
Erbrecht und Verlassenschaften
Das Erbrecht regelt die Durchsetzung des letzten Willens im Falle des Ablebens. Was das Aufsetzen eines Testaments betrifft, so herrscht im Allgemeinen Unklarheit darüber, welche formalen und inhaltlichen Richtlinien es zu berücksichtigen gilt. Für ein rechtlich korrektes Testament empfiehlt es sich allerdings aus einem weiteren Grund, einen juristisch bewanderten und erfahrenen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Der letzte Wille - das sollten Sie wissen
Für eine Berechnung der rechtlich korrekten Aufteilung auf die Pflichtteilsberechtigen für Testamente und Erbverträge empfehlen wir eine Eintragung ins Testamentsregister. Dieses Register stellt sicher, dass der letzte Wille durchgesetzt und befolgt wird.
Verlassenschaften
Als Erbenmachthaber bearbeiten wir die gesamte Verlassenschaft von der Todesfallaufnahme beim Gerichtskommissär bis zur anteilsmäßigen Auszahlung des Erbes. Die Eintragung ins Grundbuch bei Liegenschaftsübertragungen zählt ebenso wie die Unterstützung der Hinterbliebenen bei bürokratischen Aufgaben zu unseren Leistungen.
Unsere Services im Überblick
Testament
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Abwicklung von Verlassenschaften
Liegenschaftsübertragungen
Mag. Christoph Kaltenhauser - Ihr Ansprechpartner für Erbrecht und Verlassenschaften in Mittersill, Salzburg